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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§4 Maklerprovision

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Die Maklerprovision ist mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig.

§5 Widerrufsrecht

Nach § 312g BGB steht Verbrauchern bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind meist Haustürgeschäfte oder Geschäfte, die an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist (§ 312b BGB). Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Vertrag über Fernkommunikationsmittel zustande kommt (§ 312c BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht also nur in Fällen, in denen das Gesetz ein solches Recht ausdrücklich einräumt. Besteht kein Widerrufsrecht, ist jede Partei an den Vertragsabschluss gebunden und kann den Vertrag nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.

Ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht kann innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeübt werden. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und erlischt, falls der Unternehmer eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unterlassen hat, spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Der Widerruf braucht keine Begründung zu enthalten. Es bleibt die freie Entscheidung des Verbrauchers, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, ist der Vertrag rückabzuwickeln. Empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren.

Auch für einen Maklervertrag, der unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Brief, Fax oder über Website) als Fernabsatzgeschäft oder bei Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z.B. am Ort des Verkaufs- oder Vermietungsobjektes) als Haustürgeschäft abgeschlossen wird, besteht ein Widerrufsrecht.  Makler können das Widerrufsrecht eingrenzen, indem sie ihre Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Inwieweit diese Regelung praxisgerecht ist und tatsächlich den Interessen der Kunden dient, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem ist der Makler verpflichtet, den Kunden über alle wesentlichen Bestandteile des Maklerauftrags zu informieren (Art. 246 EGBGB).

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler seine Dienstleistung vollständig erbracht (insbesondere ein Objekt erfolgreich vermittelt) hat und der Kunde ausdrücklich damit einverstanden war, dass der Makler mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen hat und zudem informiert wurde, dass er sein Widerrufsrecht in diesem Fall verliert (§ 356 IV BGB)

§6 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§7 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns die unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.

§8 Schriftform

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.

§9 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§10 Gerichtsstand:

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Völklingen als Gerichtsstand vereinbart.

§11 Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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